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Lebensversicherung

Lebensversicherung

Welche Lebensversicherung darf es sein? Denken Sie an eine Kapitallebensversicherung für die Altersvorsorge oder möchten Sie durch eine Risiko-Lebensversicherung die Hinterbliebenen im Falle eines Todes absichern? Es gibt heutzutage viele Varianten...

Den Überblick über die klassischen und fondsgebundene Lebensversicherungen zu bewahren, ist für den Laien nicht möglich. Aus diesem Grund sollten Sie das kostenlose Beratungsgespräch mit uns suchen, wir helfen Ihnen gerne weiter und schneidern zusammen mit Ihnen, Ihren neuen Maßanzug.

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Weitere Informationen zur Lebensversicherung

  • Welche Vorteile bietet die Kapitallebensversicherung?

    • Steuerfreie Auszahlung: Bei Mindestlaufzeit von 12 Jahren und Einzahlung von Beiträgen über mindestens fünf Jahren, dann ist die Auszahlung steuerfrei.

    • Langfristige Geldanlage: Sind die Zinsfreibeträge aufgebraucht, ist die Kapitallebensversicherung eine interessante Alternative.

    • Absicherung für die Hinterblieben: Eine Versorgung der Hinterbliebenen ist auch Todesfall gesichert.

  • Welche Vorteile bietet die fondsgebundene Kapitallebensversicherung?

    • Die Transparenz ist gegenüber der Kapitallebensversicherung deutlich höher, da einmal im Jahr eine Aufstellung der Fondsanteile an den Versicherten gesendet wird. Dieser kann dann einfach erkennen, welchen Vermögenswachstum er hat.

    • Manche Gesellschaften ermöglichen innerhalb einer Auswahl von Investmentfonds einen kostenlosen Wechsel. Der Anleger kann in Zeiten des Börsenaufschwungs sein Kapital in Aktienfonds stecken und in Abschwungsphasen in Rentenfonds wechseln. Banken und Fondsgesellschaften würden dafür Ausgabeaufschläge von bis zu fünf Prozent kassieren.

  • Was ist bei der Risikolebensversicherung zu beachten?

    • Gegenüber der Kapitallebensversicherung sind die Beiträge deutlich geringer, allerdings zahlt die Versicherung auch nur den festgelegten Betrag aus.

      Läuft der Vertrag aus, sieht der Versicherte in der Regel keinen Cent.

    • Bei der Festlegung der Höhe der Versicherungssumme sollte feststehen, wer im Todesfall abgesichert sein soll und welche Schulden vorhanden sind. In der Regel geht man von einer Versicherungssumme von 5 Jahresgehältern + Schulden aus.

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